Gesetze / Immobilienwertermittlungsverordnung
ImmoWertV§ 2 Grundlagen der Wertermittlung
Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-1 (1) Der Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag und der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu legen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-2 (2) Die allgemeinen Wertverhältnisse richten sich nach der Gesamtheit der am Wertermittlungsstichtag für die Preisbildung von Grundstücken im gewöhnlichen Geschäftsverkehr maßgebenden Umstände, wie nach der allgemeinen Wirtschaftssituation, nach den Verhältnissen am Kapitalmarkt sowie nach den wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen des Gebiets.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-3 (3) Der Grundstückszustand ergibt sich aus der Gesamtheit der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Wertermittlungsobjekts (Grundstücksmerkmale). Zu den Grundstücksmerkmalen können insbesondere zählen
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-4 (4) Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und der für die Ermittlung der allgemeinen Wertverhältnisse maßgeblich ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/2#abs-5 (5) Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Er entspricht dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maßgeblich ist.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 2 ImmoWertV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Schwerin, 18.08.2025 – 2 B 2164/25 SN
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1295/23Grundsteuerwertfeststellung: Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsvorschriften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1429/23Zitiert von 11
- FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2025 – 3 K 14165/24Zitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2025 – 16 K 3169/22
- VG Schwerin, 20.06.2024 – 2 A 154/20 SNZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Magdeburg, 21.03.2024 – 4 A 171/22 MD
- LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2023 – 18 O 5308/22Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 – OVG 10 B 26/23
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